Die Bundesrepublik Deutschland, steuerlich vertreten durch das Finanzamt, unterstützt Ihre Entscheidung, eine legale Haushaltshilfe zu beschäftigen !
Steuerlicher Vorteil für Privatpersonen:
Bei den Leistungen einer Haushaltshilfe handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen können Sie bis zu 20% bei Ihrer Steuererklärung geltend machen (Berechnungsgrundlage pro Jahr 20000 € / maximale Erstattung 4000 €).
Steuerlicher Vorteil für Unternehmen:
Nur in den seltesten Fällen wird ein Unternehmer selbst Zeit haben, um seine Firmenräume sauber zu halten. Stattdessen wird er in aller Regel eine Reinigungskraft damit beauftragen. Die Kosten dafür stellen abziehbare Betriebsausgaben dar. Die Zahlungen an eine Reinigungsfirma stellen in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Soweit der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er unter den allgemeinen Voraussetzungen auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
Eva Heuvelmann
Emmericher Straße 22, 47546 Kalkar Wissel
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